§ 10 BITV 2.0
Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
§ 10
BITV 2.0
Folgenabschätzung
Die Verordnung ist unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung regelmäßig zu überprüfen.
§ 9 BITV 2.0
Anlage 1 BITV 2.0